Autonomes Fahren in der Schweiz: Stand am 1. März 2024

Autonomes Fahren in der Schweiz

Mit dem Inkrafttreten der Verordnung über das automatisierte Fahren am 1. März widmete die Sendung Forum auf RTS ein Thema den Risiken des autonomen Fahrens. Die Präsidentin des Verbands Transport et Environnement sowie Elisabeth Bühlmann Herzog vom Westschweizer Komitee des Tesla Owners Club Helvetia beantworteten die Fragen der Journalisten. Dieser Artikel bietet zusätzliche Ressourcen, die während des Gesprächs nicht präsentiert werden konnten. Die Sendung vom Donnerstag, 27. Februar 2025, ist unter folgendem Link verfügbar: Forum RTS

Überblick über die Fahrerassistenzstufen und ihre Einführung

Die folgende Tabelle listet die standardisierten Automatisierungsstufen auf, die in Europa und der Schweiz angewendet werden.

Derzeit sind in der Schweiz zugelassene Fahrzeuge, darunter auch Tesla-Modelle, mit Systemen der Stufe 2 ausgestattet – unabhängig von der Fahrzeuggeneration (Enhanced Autopilot oder vollständig überwachtes autonomes Fahren). Das bedeutet, dass der Fahrer stets aufmerksam auf die Verkehrssituation achten muss.
Für Tesla, die Stufen 3 und 4 könnten in Europa durch ein Software-Update eingeführt werden, jedoch nur für Fahrzeuge, die nach 2021 produziert wurden und für die die Option vollständig überwachtes autonomes Fahren erworben wurde. In der Schweiz wird geschätzt, dass ein Drittel der verkauften Fahrzeuge diese Option hat. Technisch gesehen müssen diese Fahrzeuge mindestens mit Hardware 3 (Tesla) ausgestattet sein.

Automatisiertes Fahren
Source : OFROU

Automatisiertes Parken:

Derzeit gibt es in der Schweiz keine Parkhäuser, die mit autonomen öffentlichen Parksystemen ausgestattet sind. Die Transports Publics Genevois (TPG) haben jedoch ein Projekt für ein automatisiertes Depot für öffentliche Busse in Meyrin.

Mehr Informationen zum Projekt AutoDepot

Einführung der Stufen 3 und 4 weltweit

  • Europa: Mercedes hat eine Zulassung für sein System Drive Pilot auf Autobahnen (Stufe 3) erhalten. Die Fahrzeuge sollen im ersten Halbjahr 2025 auf den Markt kommen.
  • Japan: Fahrzeuge von Eve haben seit Dezember 2022 eine Zulassung für Stufe 4 und werden in mehreren geschlossenen Industriegebieten eingesetzt.
 Mehr dazu hier
  • USA: Derzeit haben drei Unternehmen die Genehmigung, autonome Fahrzeuge unter bestimmten Bedingungen zu vermarkten:
 Liste der Zulassungen
    – Waymo (fortgeschrittenste Zulassungen bis 100 km/h und bei allen Wetterbedingungen)
    – Mercedes Benz
    – Nuro
  • China: Mehr als 30 Unternehmen dürfen autonome Fahrzeuge der Stufe 3 oder 4 testen oder vermarkten. Robotaxis sind der erste Anwendungsfall des autonomen Fahrens.
 Quelle

Beispielunternehmen:

    • Baidu Apollo (Robotaxis)
    • WeRide (Robotaxis)
    • Inceptio Technology (LKWs)
    • DeepRoute.ai (Robotaxis)

Tesla hat das Full Self-Driving (FSD) so wie BYD im Frühling 2025 in China eingeführt. Für beide Hersteller sind bereits limitierte Versionen erhältlich.
Mehr dazu hier

Mobility as a Service

Eine der Herausforderungen des autonomen Fahrens besteht darin, die Trennung zwischen öffentlichem Verkehr und Individualverkehr aufzulösen und eine neue Art der Mobilität zu entwickeln, die auf Multimodalität und geteilten Fahrzeugen basiert.

Durch das Teilen von Fahrzeugen wird deren Nutzung intensiviert, wodurch sowohl die Straßen weniger überlastet werden (weniger Fahrzeuge mit nur einem Insassen) als auch der Bedarf an Parkplätzen sinkt, da Fahrzeuge nicht die meiste Zeit geparkt stehen.

Beispiele aus der Schweiz:

Bedenken hinsichtlich Nutzungskonflikten zwischen autonomen und manuell gesteuerten Fahrzeugen

  • Zum 1. März wurde kein autonomes Fahrzeug in der Schweiz für den Straßenverkehr zugelassen.
  • Die Verordnung legt die Bedingungen für die Nutzung autonomer Fahrzeuge fest (z. B. Geschwindigkeit, Streckenabschnitte). Der Einsatz ist derzeit nur auf Autobahnen erlaubt – einem Bereich mit relativ einfachen Verkehrsbedingungen, in dem nur etwa 8 % der Unfälle im Jahr 2023 stattfanden.
  • Stufe-3- und Stufe-4-Systeme arbeiten nur unter bestimmten Bedingungen autonom und fordern den Fahrer auf, die Kontrolle zu übernehmen, wenn die Verkehrsbedingungen es erfordern.
    Beispiele für solche Situationen sind:
    • Schlechte Sicht
    • Enge Kurven
    • Tunnel
    • Komplexe Parkplätze
  • Autonome Fahrzeuge könnten eine gleichmäßigere Fahrgeschwindigkeit und eine bessere Anpassung an den Verkehr ermöglichen, was den sogenannten Stop-and-Go-Effekt in Staus verringern könnte.
Unfallstatistik BFS 2023

Weitere Informationen

Mitglieder des Tesla Owners Club Helvetia sind eingeladen, an den folgenden Veranstaltungen teilzunehmen, um sich weiter über Pilotprojekte in der Schweiz zu informieren und mit den Beteiligten zu diskutieren:

  • 26. März: SwissMoves organisiert eine Konferenz zu Transport und Mobilität von 13:00 bis 17:00 Uhr an der HEIA-FR in Freiburg.
    Mehr Infos
  • 30. April und 25. Juni: Planzer und Loxo veranstalten in Bern Tage der offenen Tür, um ihr Pilotprojekt zur Paketzustellung in Bern vorzustellen.
    Details hier

Weitere relevante Organisationen für autonomes Fahren in der Schweiz:

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